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   VG Augsburg, 08.05.2018 - Au 4 K 17.33189   

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VG Augsburg, 08.05.2018 - Au 4 K 17.33189 (https://dejure.org/2018,21245)
VG Augsburg, Entscheidung vom 08.05.2018 - Au 4 K 17.33189 (https://dejure.org/2018,21245)
VG Augsburg, Entscheidung vom 08. Mai 2018 - Au 4 K 17.33189 (https://dejure.org/2018,21245)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 25; AufenthG § 60 Abs. 5, Abs. 7 S. 1; VwGO § 113 Abs. 5; EMRK Art. 3; GG Art. 16a
    Asyl - Sierra Leone: Probleme "mit Society" als Fluchtgrund nicht glaubhaft

  • rewis.io

    Asyl - Sierra Leone: Probleme "mit Society" als Fluchtgrund nicht glaubhaft

  • ra.de

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Augsburg, 08.05.2018 - Au 4 K 17.33189
    Hinsichtlich des Vorliegens eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 5 AufenthG ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen des Art. 3 EMRK erfüllt sind (BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15/12 - juris Rn. 36).

    Der Kläger wäre bei Rückkehr nach Sierra Leone nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit einer extremen Gefahrenlage ausgesetzt wegen der dort herrschenden Existenzbedingungen (dazu BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15/12 juris Rn. 38).

  • EGMR, 28.06.2011 - 8319/07

    SUFI AND ELMI v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus VG Augsburg, 08.05.2018 - Au 4 K 17.33189
    Dabei ist auch das Bundesamt schon zu Recht davon ausgegangen, dass ein nationales Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG nicht nur bei Gefahren für Leib und Leben, die seitens eines Staates oder einer staatsähnlichen Organisation drohen, in Betracht kommt, sondern auch extreme Gefahren, die sich z.B. aus einer katastrophalen Versorgungslage ergeben können, können unter § 60 Abs. 5 AufenthG fallen (BVerwG, U.v. 13.6.2013 - 10 C 13.12 - juris; EGMR, U.v. 28.6.2011 - Nr. 8319/07, Sufi und Elmi, NVwZ 2012, 681 ff.).
  • BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 13.12

    Afghanistan; Abschiebung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; allgemeine

    Auszug aus VG Augsburg, 08.05.2018 - Au 4 K 17.33189
    Dabei ist auch das Bundesamt schon zu Recht davon ausgegangen, dass ein nationales Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 5 AufenthG nicht nur bei Gefahren für Leib und Leben, die seitens eines Staates oder einer staatsähnlichen Organisation drohen, in Betracht kommt, sondern auch extreme Gefahren, die sich z.B. aus einer katastrophalen Versorgungslage ergeben können, können unter § 60 Abs. 5 AufenthG fallen (BVerwG, U.v. 13.6.2013 - 10 C 13.12 - juris; EGMR, U.v. 28.6.2011 - Nr. 8319/07, Sufi und Elmi, NVwZ 2012, 681 ff.).
  • BVerwG, 19.10.2001 - 1 B 24.01

    Aufklärungspflicht; Beweisführungspflicht; Glaubhaftmachung; Mitwirkungspflicht;

    Auszug aus VG Augsburg, 08.05.2018 - Au 4 K 17.33189
    Hierzu gehört, dass der Asylbewerber zu den in seine eigene Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere zu seinen persönlichen Erlebnissen, eine Schilderung gibt, die geeignet ist, den behaupteten Asylanspruch lückenlos zu tragen (vgl. etwa BayVGH, B.v. 4.4.2012 - 14 ZB 12.30101 - juris Rn. 8; BVerwG, B.v. 19.10.2001 - 1 B 24/01 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.04.2012 - 14 ZB 12.30101

    Grundsätzliche Bedeutung nicht dargelegt; angebliche Verletzung des rechtlichen

    Auszug aus VG Augsburg, 08.05.2018 - Au 4 K 17.33189
    Hierzu gehört, dass der Asylbewerber zu den in seine eigene Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere zu seinen persönlichen Erlebnissen, eine Schilderung gibt, die geeignet ist, den behaupteten Asylanspruch lückenlos zu tragen (vgl. etwa BayVGH, B.v. 4.4.2012 - 14 ZB 12.30101 - juris Rn. 8; BVerwG, B.v. 19.10.2001 - 1 B 24/01 - juris Rn. 5 m.w.N.).
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